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Feldhilfe: (2014) Bankname / Bezeichnung der Schuldzinsen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bankname / Bezeichnung der Schuldzinsen

Hier können Sie die Schuldzinsen erfassen, die Sie an den Darlehensgeber (Kreditinstitut) leisten und das Sie unmittelbar für Ihren vermieteten Haus- und Grundbesitz eingesetzt haben. Geben Sie als Bezeichnung z.B. den Bankname oder die Vertragsnummer an.

Steuerlich abzugsfähig sind insbesondere:

  • Schuldzinsen für Grundschulddarlehen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften
  • Schuldzinsen für Bauspardarlehen
  • Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen
  • Schuldzinsen für Verwandtendarlehen oder für öffentliche Darlehen;
  • Erbbauzinsen
  • Zwischenfinanzierungszinsen der Bank, wenn Sie bereits vor Auszahlung des Darlehens Geld brauchen
  • Schuldzinsen für einen Auffüllungskredit oder die Vorfinanzierung eines angesparten Bausparvertrages
  • Bereitstellungszinsen
  • Zinsen, die Sie als Ersteigerer eines Gebäudes bis zur Entrichtung des Bargebots zahlen müssen
  • Verzugszinsen für eine nicht fristgerecht gezahlte Baurate

Ein Damnum/Disagio ist seit 2007 zwingend sofort abzuziehen, wenn es marktüblich ist. Der darüber hinausgehende Betrag muss auf den Zinsfestschreibungszeitraum oder bei dessen Fehlen auf die Darlehenslaufzeit verteilt werden.