Feldhilfe:
(2014)
Bezeichnung des Objekts
Ja nachdem, woraus Sie Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, ist hier anzugeben:
- wo sich das von Ihnen vermietete unbebaute Grundstück befindet.
- die Art und der Name des unbeweglichen Vermögens (z.B. Schiff) oder
- die Lage des Grundstücks, an der ein Recht (Erbbaurecht, Nießbrauchrecht) besteht.