Feldhilfe:
(2014)
Beschäftigung
Geben Sie an, welche Beschäftigung oder Tätigkeit die Person ausübt.
Für Monate, in denen Sie in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben, erhalten Sie keinen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Es gelten dabei folgende Ausnahmen:
- Die andere volljährige Person ist ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld/Freibeträge für Kinder haben.
- Die andere volljährige Person ist Ihr leibliches Kind bzw. Ihr Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind, das sich zu einem Wehrdienst von höchstens drei Jahren verpflichtet oder Entwicklungshelfer ist.
- Sie bilden mit der anderen volljährige Person keine Haushaltsgemeinschaft.