Feldhilfe:
(2014)
... befand sich in Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung.
Wählen Sie als Antragsgrund bitte "Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung" aus, wenn das Kind im Jahr 2014 zu irgendeinem Zeitpunkt eine Schule oder eine Universität/Hochschule besucht oder eine Berufsausbildung absolviert hat.
Für jeden Monat, in dem der Antragsgrund vorgelegen hat, haben Sie Anspruch auf den Kinder- und Erziehungsfreibetrag, wenn Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren alt ist.