Feldhilfe:
(2014)
Bestand ein gemeinsamer Haushalt beider Eltern?
Wählen Sie hier bitte aus, ob während des gesamten Jahres 2014 ein gemeinsamer Haushalt beider Elternteile bestanden hat.
Falls Sie nicht während des gesamten Veranlagungsjahres 2014 einen gemeinsamen Haushalt mit dem anderen Elternteil geführt haben, können die Kinderbetreuungskosten evtl. nur anteilig in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.