Feldhilfe:
(2014)
Betrag
Geben Sie hier die Höhe der gezahlten Aufwendungen an.
Abzugsfähig sind 30% der gesamten Aufwendungen, maximal aber 5.000 Euro pro Kind. Sie können also maximal Schulgeldzahlungen in Höhe von insgesamt 16.666 Euro pro Jahr und Kind geltend machen.