Feldhilfe:
(2014)
Entgeltersatzleistungen oder Arbeitslosengeld II
Haben Sie im Jahr 2013 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, ergeben sich hier einzutragende Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle.
Ist das der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegende Entgelt höher als die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung, ist die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung einzutragen.