Feldhilfe:
(2014)
Beiträge zur privaten Kranken und Pflege-Pflichtversicherung
Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 28 auf der Lohnsteuerbescheinigung:
"Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung"
Hinweis: Dieser Wert wird nicht bei der Berechnung der Sonderausgaben berücksichtigt, sondern dient lediglich dem Finanzamt zur Feststellung, ob Sie verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben.