Feldhilfe: (2014) Steuerfreier Lohn nach ATE Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Steuerfreier Lohn nach ATE Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:Nummer 16 b) auf der Lohnsteuerbescheinigung: "Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass"