Feldhilfe:
(2014)
Entfernungspauschale
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale) erfassen wollen.
Mit der Entfernungspauschale, im Volksmund Pendlerpauschale, werden im deutschen Einkommensteuerrecht die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte pauschaliert.
Die Pauschale kann von allen Arbeitnehmern und Selbständigen in Anspruch genommen werden, unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen und gleichgültig, ob Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Kfz zur Arbeitsstelle gelangen.
Wichtig: Die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen besonders stark. Bereits ab einer einfachen Wegstrecke zum Beschäftigungsort von 15 Kilometern wird die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro überschritten, wenn die Arbeitsstätte an 230 Tagen aufgesucht wird!