Feldhilfe:
Hatten Sie 2024 Ausgaben für Handwerker in Ihrem Haushalt?
Wählen Sie "ja", wenn Ausgaben für Handwerkerleistungen in Zusammenhang mit Ihrer Miet- oder Eigentumswohnung oder Ihrem Wohnhaus angefallen sind.
Steuerlich begünstigt sind ausschließlich die Arbeitskosten sowie ggf. Maschinen- und Fahrtkosten, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Materialkosten und andere gelieferte Waren sind nicht abzugsfähig.
Hinweis: Kosten aus der Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung (nach § 35a EStG) sollten Sie nicht doppelt angeben. Diese können Sie unter „Nebenkosten-/Hausgeldabrechnung“ eintragen.
Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen finden Sie auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.