Feldhilfe:
Bezeichnung, z.B. Name der Bank
Geben Sie hier eine Bezeichnung für die erhaltenen Kapitalerträge an, z. B. den Namen der
- Bank,
- Lebensversicherungsgesellschaft,
- Rentenversicherungsgesellschaft,
- Personenvereinigung,
- Körperschaft,
- Finanzverwaltung (bei Steuererstattungszinsen),
die die Steuerbescheinigung ausgestellt oder die Kapitalerträge ausgezahlt hat.
Sie müssen keine Steuerbescheinigung für inländische Kapitalerträge mit der Steuererklärung einreichen. Es besteht jedoch eine Belegvorhaltepflicht: Das Finanzamt kann die Bescheinigung bei Bedarf anfordern.
Ausnahmen: Bei Verlustanrechnung oder wenn Steuern auf bestimmte Erträge angerechnet werden sollen, muss die Steuerbescheinigung weiterhin mit der Steuererklärung eingereicht werden.