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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Sind Ihnen Verluste (Zeile 12-15) entstanden?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im Steuerjahr 2024 Verluste aus Kapitalanlagen erlitten haben, z. B. durch:

  • den Verkauf von Wertpapieren (z. B. Anleihen, Fonds),
  • die Veräußerung von Aktien,
  • Termingeschäfte (z. B. Optionen, Futures, CFDs),
  • sonstige Kapitalforderungen (z. B. ausgefallene private Darlehen).

Verlustbescheinigung erforderlich

Um die Verluste steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie eine Verlustbescheinigung Ihrer Bank oder Ihres Brokers. Diese muss allerdings bis spätestens 15. Dezember des jeweiligen Jahres beantragt werden.

Nur mit dieser Bescheinigung können Sie:

  • Verluste in der Steuererklärung angeben
  • Verluste bankübergreifend verrechnen

Achtung bei Aktienverlusten

Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG). Eine Verrechnung mit Zinsen oder Fondsgewinnen ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen finden Sie im BMF-Schreiben vom 13. Februar 2024.