Feldhilfe:
Haben Sie Ausgleichszahlungen erhalten, um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden?
Wählen Sie hier "ja" aus, wenn Sie im Jahr 2024 Ausgleichszahlungen von Ihrem geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten erhalten haben, um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden.
Diese Zahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihnen steuerpflichtig, insbesondere wenn Ihr Ex-Partner die Beträge als Sonderausgaben absetzt (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG).
Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug beim Zahlenden und die Steuerpflicht bei Ihnen:
- Ihre Zustimmung zur steuerlichen Abziehbarkeit ist erforderlich (Anlage U).
- Es muss ein gerichtlicher Vergleich oder ein notariell beurkundeter Vertrag vorliegen, in dem die Vermeidung des Versorgungsausgleichs ausdrücklich geregelt ist.
- Die Zahlungen erfolgen zur Abgeltung eines Anspruchs auf Versorgungsausgleich.
Beispiel: Frau A und Herr B lassen sich 2024 scheiden. Um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden, zahlt Herr B eine einmalige Summe von 25.000 Euro an Frau A auf Basis eines notariell beurkundeten Vertrags. Frau A stimmt zu, dass Herr B diesen Betrag als Sonderausgabe abzieht. Frau A muss die Zahlung in ihrer Steuererklärung angeben.