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Feldhilfe: (2023) Ausschüttungen aus Mischfonds vor Teilfreistellung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ausschüttungen aus Mischfonds vor Teilfreistellung

Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Mischfonds vor Teilfreistellung ein. Die Teilfreistellung für Mischfonds beträgt 15 %.

Als Mischfonds gelten alle Investmentfonds, die mindestens 25 % ihres Anlagevermögens in Kapitalbeteiligungen investieren.

Ausschüttungen sind alle Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge, einschließlich der gegebenenfalls einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere in Betracht:

  • Barausschüttungen,
  • Wiederanlage der Erträge,
  • Sachausschüttungen sowie
  • Schadenersatz- und Kulanzzahlungen.