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Feldhilfe: (2023) Anschaffungs- und Herstellungskosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Anschaffungs- und Herstellungskosten

Geben Sie hier die Anschaffungs- oder Herstellungskosten an, den Sie beim Erwerb des Grundstücks bzw. des grundstücksgleichen Rechts gezahlt haben.

Zu den Herstellungskosten gehören u. a. die Aufwendungen für Bauunternehmen und Architekten.

Zu den Anschaffungskosten gehören typischerweise alle Aufwendungen, die mit dem Erwerb eines Grundstücks oder Gebäudes in Verbindung stehen. Dazu gehört u. a. der Kaufpreis für das Grundstück und das Gebäude, die Anwalts- und Notarkosten und die Grunderwerbssteuer.