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Feldhilfe: (2023) Ist das andere Elternteil verstorben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ist das andere Elternteil verstorben?

Wählen Sie "ja" aus, wenn der andere Elternteil verstorben ist.

Ist der andere Elternteil im Jahr 2023 verstorben, können Sie ab dem Monat nach dem Sterbemonat den vollen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zum Sterbemonat steht Ihnen nur der halbe Kinderfreibetrag zu.

Ist der andere Elternteil schon vor Beginn des Jahres 2023 gestorben, erhalten Sie immer den vollen Kinderfreibetrag.