Feldhilfe:
(2020)
Straße und Hausnummer
Geben Sie hier die Straße und die Hausnummer des Objekts an, bei dem eine energetische Maßnahmen § 35c Abs. 1 EStG durchgeführt wurde.
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung fördert das BMF folgende energetische Maßnahmen (§ 35c Abs. 1 EStG):
- Wärmedämmung von Wänden,
- Wärmedämmung von Dachflächen,
- Wärmedämmung von Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs-/Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das begünstigte Objekt bei Beginn der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist.
Sollten Sie die Steuerermäßigung für mehr als ein Objekt beantragen, erfassen Sie für die Daten für jedes Objekt separat.
Als Nachweis reichen Sie bitte die Bescheinigung(en) des ausführenden Fachunternehmens nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ein.