Feldhilfe:
(2020)
Ausschüttungen aus Immobilienfonds vor Teilfreistellung
Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Immobilienfonds vor Teilfreistellung ein. Die Teilfreistellung für Immobilienfonds beträgt 60 %.
Als Immobilienfonds gelten alle Investmentfonds, die mehr als 50 % ihres Anlagevermögens in Immobilien und/oder Immobiliengesellschaften investieren.
Ausschüttungen sind alle Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge, einschließlich der gegebenenfalls einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere in Betracht:
- Barausschüttungen,
- Wiederanlage der Erträge,
- Sachausschüttungen sowie
- Schadenersatz- und Kulanzzahlungen.