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Feldhilfe: (2020) Ausschüttungen aus Aktienfonds vor Teilfreistellung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ausschüttungen aus Aktienfonds vor Teilfreistellung

Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Aktienfonds vor Teilfreistellung ein. Die Teilfreistellung für Aktienfonds beträgt 30 %.

Als Aktienfonds gelten alle Investmentfonds, die mehr als 50 % ihres Anlagevermögens in Kapitalbeteiligungen investieren.

Ausschüttungen sind alle Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich der gegebenenfalls einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere in Betracht:

  • Barausschüttungen,
  • Wiederanlage der Erträg,
  • Sachausschüttungen sowie
  • Schadenersatz- und Kulanzzahlungen.