Feldhilfe:
(2020)
Art der VL-Anlage
Wählen Sie hier aus, um welche Anlageform es sich handelt.
- Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (§ 4 VermBG)
- Wertpapier-Kaufvertrag (§ 5 VermBG)
- Beteiligungs-Vertrag oder Beteiligungs-Kaufvertrag (§§ 6, 7 VermBG)
- Bausparvertrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 VermBG)
- Wohnungsbau (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 VermBG) oder Anlagen nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 VermBG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Die bisherige Bescheinigung der vermögenswirksamen Leistungen in Papierform (Anlage VL) wird seit dem Jahr 2017 durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung durch den Anbieter direkt an die Finanzverwaltung ersetzt. Die Finanzverwaltung erstellt kein Muster mehr für die Anlage VL, und die Anbieter versenden keine Papierbescheinigungen mehr. Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie nun mit dem Eintrag einer "1" in die Zeile 42 des Steuerhauptformulars 2020.
Im Hauptformular zur Steuererklärung 2020 ist folgende neue Abfrage in Zeile 42 zur Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage eingefügt: "Für alle vom Anbieter übermittelten elektronischen Vermögensbildungsbescheinigungen wird die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt."