Feldhilfe:
(2020)
Umlagen
Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Umlagen, Nebenkosten an.
Zu den Umlagen / Nebenkosten zählen u.a.:
- Heizung,
- Strom,
- Wasser und Abwasser,
- Haus- und Flurbeleuchtung,
- Schornsteinfeger,
- Hausreinigung,
- Straßenreinigung,
- Müllabfuhr,
- Gemeinschaftsantenne,
- Gebäudeversicherungen,
- Grundsteuer.
Die Nebenkosten können - zumindest teilweise - auf die Mieter umgelegt werden. In diesem Fall sind die verrechneten Umlagen als Einnahmen anzusetzen. Dafür dürfen Sie andererseits die verauslagten Kosten als Werbungskosten geltend machen (BFH-Urteil vom 14.12.1999, BStBl. 2000 II S. 197).