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Feldhilfe: (2020) abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn in Deutschland

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn in Deutschland

Geben Sie hier nur Gehaltsbestandteile (Sondervergütungen) an, die unmittelbar aufgrund einer konkreten inländischen Arbeitsleistung gewährt wurden.

Das können u.a. folgende Gehaltsbestandteile sein:

  • Reisekosten,
  • Überstundenvergütungen,
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit,
  • Auslandszulagen,
  • projektbezogene Erfolgsprämien.

Der Arbeitgeber hat in der Regel eine Aufteilung der Aufwendungen bereits in der Lohnabrechnung vorgenommen und den steuerfreien Arbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Das Finanzamt kann im Rahmen der Steuererklärung eine Überprüfung der Aufteilung vornehmen.