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Feldhilfe: (2020) 35 Höhe der ermäßigt zu besteuernden Erträge

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): 35 Höhe der ermäßigt zu besteuernden Erträge

Geben Sie hier außerordentliche Kapitalerträge an, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG beantragt wird.

Erhalten Sie außerordentliche Kapitalerträge, dann zählen diese zu den außerordentlichen Einkünften. Außerordentliche Einkünfte sind mit dem maßgeblichen steuerpflichtigen Besteuerungsanteil nach der sog. Fünftel-Regelung begünstigt. Vorausgesetzt, die Nachzahlung erstreckt sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume und umfasst einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG).