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Feldhilfe: (2020) 20 Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): 20 Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG

Geben Sie hier den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG ein.

Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.