Feldhilfe: (2020) 20 Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): 20 Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG Geben Sie hier den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG ein. Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.