Feldhilfe:
(2020)
Zeilen 27 bis 33 erfassen
Wählen Sie Ja, wenn Sie Beträge zu den Zeilen 27 bis 33 der Anlage KAP erfassen wollen.
In bestimmten Fällen unterliegen Kapitalerträge immer Ihrem individuellen Steuersatz und somit der tariflichen Steuer. Der Abgeltungssteuersatz von 25 % kommt in diesen Fällen nicht zur Anwendung.
Hierzu gehören:
- der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG (Zeile 27),
- laufende Kapitalerträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und aus partiarischen Darlehen sowie die Veräußerung dieser Kapitalanlagen (Zeile 28 und 29),
- Kapitalerträge aus nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Lebensversicherungen(Zeile 30),
- Kapitalerträge aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn dies beantragt wird (Zeile 32 und 33).