Feldhilfe:
(2020)
Name, Vorname
Geben Sie den Namen und den Vornamen der von Ihnen unterstützten Person an.
Unterstützungsleistungen sind im Jahre 2020 höchstens bis zu 9.408 Euro (2019: 9.168 Euro) steuerlich abzugsfähig.
Begünstigt sind:
- Eltern und Großeltern
- Kinder und Enkelkinder
- Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
- Mutter eines nichtehelichen Kindes
Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d.h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.