Feldhilfe:
(2020)
AfA-Betrag in 2020
Geben Sie den anteilig auf den vermieteten Teil entfallenden Betrag der linearen bzw. degressiven Abschreibung in 2020 an.
Achtung: Geben Sie hier nur den tatsächlichen Abschreibungsbetrag für das Jahr 2020 an. Kürzen Sie Ihre vollen Abschreibungen gegebenenfalls um nicht zur Einkunftserzielung genutzte Flächenanteile!
Ein Beispiel: Die Abschreibung für das gesamte Gebäude betragen im Veranlagungsjahr 2020 insgesamt 1.200 Euro. Das Haus besteht aus zwei Wohnungen, von denen eine mit 200 qm selbst genutzt wird und eine mit 100 qm vermietet wird. In diesem Fall können Sie nur 1/3 als Abschreibung geltend machen, also insgesamt 400 Euro.