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Feldhilfe: (2020) Abschreibungsart

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Abschreibungsart

Wählen Sie hier, ob Sie die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG linear oder nach § 7 Abs. 5 EStG degressiv vornehmen.

Achtung: Geben Sie hier nur den tatsächlichen Abschreibungsbetrag für das Jahr 2020 an. Kürzen Sie Ihre vollen Abschreibungen gegebenenfalls um nicht zur Einkunftserzielung genutzte Flächenanteile!

Ein Beispiel: Die Abschreibung für das gesamte Gebäude betragen im Veranlagungsjahr 2020 insgesamt 1.200 Euro. Das Haus besteht aus zwei Wohnungen, von denen eine mit 200 qm selbst genutzt wird und eine mit 100 qm vermietet wird. In diesem Fall können Sie nur 1/3 als Abschreibung geltend machen, also insgesamt 400 Euro.