Feldhilfe:
(2020)
Haben Sie andere wiederkehrende Bezüge oder Unterhaltsleistungen erhalten?
Hier können Sie wiederkehrende Bezüge oder Unterhaltsleistungen erfassen.
Erfassen Sie hier nur wiederkehrende Bezüge, die voll steuerpflichtig sind.
- Leibrenten sind im Dialog »Renteneinkünfte« zu erfassen.
- Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich steuerfrei, es sei denn, sie unterliegen dem sogenannten "Realsplitting".
Unterliegen die Einkünfte dem sogenannten Teileinkünfteverfahren, können Sie dies durch Anklicken der Box in der letzten Spalte (TEV = Teileinkünfteverfahren) angeben. Beim Teileinkünfteverfahren werden die Einkünfte in einen steuerfreien (40%) und einen steuerpflichtigen (60%) Anteil aufgeteilt. Das Gleiche gilt für die Werbungskosten.