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Feldhilfe: (2020) Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen

Tragen Sie hier den Anspruch auf vergleichbare Leistungen ein, z. B. ausländisches Kindergeld, Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung.

Wenn Sie 2020 sowohl deutsches Kindergeld als auch ausländische Leistungen für Ihr Kind erhalten haben, erfassen Sie hier bitte die Summe der insgesamt erhaltenen Leistungen.