Feldhilfe:
(2020)
32. Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen etc.
Geben Sie die Höhe des Versorgungsbezugs in Sonderfällen für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags an. Ein Versorgungsbezug in Sonderfällen ist z.B. ein Sterbegeld oder eine einmalige Kapitalabfindung.
Geben Sie die Sonderzahlungen nur in diesem Feld an und nicht zusätzlich bei der "29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag", da der Betrag sonst doppelt berücksichtigt wird.
Nummer 32:
"Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen - in 3. und 8. enthalten."