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Feldhilfe: (2020) Bestand die Zweitwohnung über das Jahr 2020 hinaus?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bestand die Zweitwohnung über das Jahr 2020 hinaus?

Wählen Sie "ja" aus, wenn der doppelte Haushalt im Jahr 2020 aufgelöst wurde.

Wählen Sie „nein“ aus, wenn der doppelte Haushalt auch im Jahr 2021 bestand bzw. besteht.

Wichtig: Sie können anlässlich der Beendigung der doppelten Haushaltsführung die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen.