Feldhilfe:
(2020)
Reisekosten / Verpflegungsmehraufwand
Wählen Sie Ja, wenn Ihnen Kosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit entstanden sind. Unter Auswärtstätigkeit sind zu verstehen die frühere
- Dienstreise,
- Einsatzwechseltätigkeit,
- Fahrtätigkeit.
Absetzbar sind Fahrtkosten, Verpflegungspauschbeträge, Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten.