Feldhilfe:
(2020)
Arbeitsmittel
Wählen Sie Ja, wenn Ihnen Kosten für Arbeitsmittel entstanden sind.
Folgende Gegenstände können Sie - je nach Berufsgruppe - ggf. als Werbungskosten absetzen:
- Typische Berufskleidung
- Computer und Programme
- Fachliteratur
- Schreibtisch und Bürostuhl
- Aktenschrank
- Aktenkoffer
- Fotokopierer
- Taschenrechner
- Werkzeuge
- Telefon, Fax, Mobilfunkkosten
- Büromaterial (Schreibwaren, Stifte, Papier, Aktenordner etc.)