Feldhilfe:
(2014)
Betrag
Geben Sie die Aufwendungen an, die für die geringfügige Beschäftigung entstanden sind, wenn es sich um einen sog. Mini-Job mit Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens handelt.
Zu den Aufwendungen gehören z.B.:
- Bruttolohn,
- Beiträge zur Sozial- und Unfallversicherung,
- Lohn- und Kirchensteuer, sowie der Solidaritätszuschlag,
- Umlagebeiträge,
- Verpflegung und Unterkunft bei Au-pair
Wichtig: Wurden die Aufwendungen bar bezahlt, ist ein Abzug der Steuerermäßigungen nicht möglich!