Feldhilfe:
(2014)
Lebte 2014 in Ihrem Hauhalt eine weitere Person?
Wählen Sie "Ja", wenn Sie ganzjährig einen gemeinsamen Haushalt mit einer anderen alleinstehenden Person geführt haben.
Erläuterung: Sie gelten als "alleinstehend", wenn Sie ledig sind. Wenn Sie mit Ihren Lebenspartner/in "nur" zusammenleben, sind Sie ebenfalls "alleinstehend". Außerdem sind nur volljährige Personen zu berücksichtigen, d.h. Kinder, die mit Ihnen zusammen leben, müssen Sie nicht angeben.
Wichtig: Im Fall eines gemeinsamen Haushalts mit weiteren Personen wird der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nur einmal gewährt und wird daher auf die zusammen lebenden Personen aufgeteilt.
Wenn Sie "Nein" auswählen und nicht mit einer anderen Person im selben Haushalt leben, dann erhalten Sie den Höchstbetrag alleine.