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Feldhilfe: (2014) Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis der hilflosen Person(en)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis der hilflosen Person(en)

Geben Sie hier bitte Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis der Person an, für die Sie Pflegeleistungen erbracht haben.

Den Pflegepauschbetrag von 924 Euro können Sie geltend machen, wenn Sie eine ständig hilflose Person pflegen. Die Pflege muss in der Wohnung der hilflosen Person oder in Ihrer Wohnung im Inland geleistet werden und unentgeltlich erfolgen.