Feldhilfe:
(2014)
lt. Nr. 12 der Leistungsmitteilung
Geben Sie hier bitte die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 12 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Leistungen sind in den ersten 10 Jahren nach dem Beginn der Auszahlungsphase mit den 1,5-fachen Wert zu versteuern. Bei der Aufgabe der Selbstnutzung ab dem 10. Jahr sind die Leistungen zu 100% steuerpflichtig.