Feldhilfe:
(2014)
Ende der vorhergehenden Rente
Ist Ihrer Rente eine andere Rente, z. B. Erwerbsminderungsrente oder Altersrente des verstorbenen Ehegatten vorangegangen, tragen Sie bitte das Ende der vorangegangenen Rente ein.
Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.