Feldhilfe:
(2014)
Staat
Wählen Sie bitte aus, in welchem ausländischen Staat Sie eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt haben
Die Anlage N-AUS ist von unbeschränkt Steuerpflichtigen auszufüllen, die im Ausland eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt haben und die für die hieraus erzielten Einkünfte eine Steuerbefreiung geltend machen.
Für jeden ausländischen Staat ist eine gesonderte Anlage N-AUS abzugeben.
Hier finden Sie eine Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen - DBA - sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums.