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Feldhilfe: (2014) Sonstige Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen

Geben Sie hier den im Jahr 2014 gezahlten Versicherungsbeiträge zur Pflegeversicherung an (z.B. bei Rentnern und freiwillig versicherten Selbstzahlern).

Erfassen Sie hier bitte keine Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 26 - "Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung" - enthalten sind.

Die Eingabe wird in Zeile 21 der Anlage Vorsorgeaufwendungen übertragen.