Feldhilfe:
(2014)
Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge in die Kranken- und/oder Pflegeversicherung für andere Personen geleistete haben.
"Andere Personen" sind beispielsweise:
- Kinder, für die Sie kein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht
- eingetragene/r Lebenspartner/in
Wichtig: Haben Sie Beiträge für Kinder geleistet, für die ein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht, sind die Angaben im Bereich "Kinder" vorzunehmen!