Feldhilfe:
(2014)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Anlage V -
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie im vergangenen Jahr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet haben.
Die erzielten Einkünfte werden bei Ehe-/Lebenspartnern von SteuerGo standardmäßig 50:50 auf beide Partner aufgeteilt. Es kann aber auch für jedes vermietete Objekt eine separate Zuweisung der Einkünfte erfolgen.