Feldhilfe:
(2014)
Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung und Zusatzbeiträge)
Geben Sie hier die Beiträge zu Krankenversicherung Ihres Kindes.
Diese Beiträge werden bei Ihnen als Sonderausgaben berücksichtigt.
Wichtig: Wenn Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, kann Ihr Kind diese nicht in seiner Steuererklärung angeben.