Feldhilfe:
(2014)
Betrug das Vermögen mehr als 15.500 Euro?
Wählen Sie "ja" aus, wenn das Vermögen der unterstützten Person mehr als 15.500 Euro betragen hat.
Steuerlich ist dann ein Abzug Ihrer Unterhaltsaufwendungen nicht möglich.
Die unterstützte Person muss zuerst ihr Vermögen verwerten. Erst danach gilt sie als außerstande, sich selbst zu unterhalten.