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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2014) Kontoinhaber

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kontoinhaber

Geben Sie hier bitte den Kontoinhaber der angegebenen Bankverbindung an.

Hinweis: Wollen Sie keine Bankverbindung angeben, können Sie die Felder auch einfach frei lassen. Grundsätzlich werden Erstattungen vom Finanzamt allerdings unbar ausgezahlt. Geben Sie Ihre Bankverbindung nicht an, wird das Finanzamt Ihre Bankverbindung erfragen und es dauert länger, bis Sie Ihre Erstattung auf dem Konto haben. Haben Sie keine Bankverbindung wird Ihnen das Finanzamt einen Verrechnungsscheck an die angegebene Adresse senden.