Feldhilfe:
(2014)
Spenden und Mitgliedsbeiträge
Um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen, setzen Sie hier bitte ein Häkchen.
In der Steuererklärung können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge an
- kirchliche oder soziale Organisationen
- politische Parteien
- unabhängige Wählervereinigungen
- Stiftungen
geltend machen.
Wichtig: Mitgliedsbeiträge für Sport, Heimat-, Tierzucht-, Gesangsvereine o.ä. können nicht steuerlich geltend gemacht werden.