Feldhilfe:
(2014)
Einheitswert-Aktenzeichen
Geben Sie bitte stets das Einheitswert-Aktenzeichen an. Dieses ist z. B. auf Ihrem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid vermerkt. In den meisten Grundsteuerbescheiden ist es unter "Aktenzeichen der Bewertungsstelle" zu finden.
Hinweis: Bitte geben Sie das Einheitswert-Aktenzeichen ohne Sonderzeichen (z. B. "Leerzeichen", "/" oder ".") ein.