Feldhilfe:
(2014)
(Vereinbarte) regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Tätigkeit(en)
Geben Sie hier bitte die vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit Ihres Kindes an.
Wichtig: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines
Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden vertraglich vereinbarter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit oder ein Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich.